Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Arbeit mit Schwangeren sowie mit Eltern von Kindern bis max. zur Vollendung des 3. Lebensjahres des jüngsten Kindes.
Wir beraten Sie zu rechtlichen und finanziellen Fragen bezüglich Schwangerschaft und Elternschaft.
Durch unser breites Informations- und Beratungsangebot wollen wir Sie mit geltenden Regelungen und deren Bedeutung für Ihre ganz individuelle Situation vertraut machen. Wir erklären Ihnen Rechtsansprüche und unterstützen Sie im Bedarfsfall bei der Inanspruchnahme.
Frauen und Familien mit geringem Einkommen können bei uns einen "Antrag auf Gewährung von Hilfen" durch die "Stiftung Hilfe für die Familie" stellen. Wir unterstützen die Frauen und Familien bei der Antragstellung.
Weiterhin bieten wir Gespräche, Beratung und Information zur Familienplanung, zur gesunden Lebensweise in der Schwangerschaft, zur Geburtsvorbereitung, zu Entbindungsmöglichkeiten, zu Fragen des Elternwerdens und Elternseins, der Babypflege, zu der neuen Situation mit dem Baby, zu Angeboten und Möglichkeiten der Kinderbetreuung, zu Fragen der Fortsetzung der Ausbildung, der gemeinsamen Kindererziehung sowie zur Bewältigung der Alltagsfragen, besonders Alleinerziehender.
Sollten die Probleme außerhalb unserer Fachkompetenz liegen, vermitteln wir Sie an geeignete Angebote und Personen in Berlin. Auf Wunsch stellen wir den Erstkontakt her.
Schwangere, die aufgrund körperlicher Probleme fast ständig liegen müssen und dringend Beratungshilfe brauchen, können sich mit der Bitte um einen Hausbesuch oder Online - Beratung an uns wenden.
Sind Sie von Gewalt betroffen, sprechen Sie uns an.